Liebe Gäste,

wir sind stehts datum bemüht Euch einen spaßigen und stressfreien Abend mit viel Party zu bieten. Aus diesem Grund wird stark alkoholisierten Personen schon am Eingang der Eintritt verwehrt. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Gästen, deren Auftreten und/oder Erscheinungsbild nicht im Einklang mit der jeweiligen Gästestruktur am Abend steht, ebenfalls den Eintritt am Eingang zu verwehren. Sollte es während einer Veranstaltung unter den Gästen zu Ausschreitungen kommen, werden die Beteiligten schnellstmöglich der Discothek verwiesen und ggf. ein Hausverbot ausgesprochen.

Zutritt unter 18 Jahren:

Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 5,Abs.1-3) können Jugendliche unter 18 Jahren (Mindestens 16) sich auch nach 24.00 Uhr in der Diskothek aufhalten oder betreten, wenn sie eine Aufsichtsübertragung (ausgefüllt von den Erziehungsberechtigten & Kopie des Personalausweises) an dem Abend mitbringen. Das Formular für die Aufsichtsübertragung findet Ihr >HIER<. Nicht geändert hat sich die Regelung, dass sich Jugendliche im Alter von 16 - 18 Jahren weiterhin bis 24 Uhr auch ohne Vollmacht und Begleitperson im Beat Club aufhalten dürfen!

Copyright © 2008 Beat Club Langelsheim

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